Rechtsprechung
OLG Hamburg, 17.01.2005 - 2 Wx 103/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einordnung eines Fassadenanstrichs als bauliche Veränderung und die Abgrenzung von einer Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung; Sanierung der Rückfassade bei Vorliegen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Begriff der modernisierenden Instandhaltung
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Änderung des Farbanstrichs einer Fassade als bauliche Veränderung i.S.d. § 22 Abs. 1 WEG
- Judicialis
WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 21 Abs. 5; ; WEG § 22 Abs. 1 S. 2; ; WEG § 14; ; WEG § 22; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 22 Abs. 1 S. 1; ; WEG § 21 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Farbliche Neugestaltung der Fassade als bauliche Veränderung im Sinne von § 22 WEG
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Neuanstrich der Fassade als bauliche Veränderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Fassadenanstrich als bauliche Veränderung?
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Gewagter Fassadenanstrich nur nach einstimmigem Beschluss
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 20.09.2004 - 318 T 81/04
- OLG Hamburg, 17.01.2005 - 2 Wx 103/04
Papierfundstellen
- MDR 2005, 1160
- ZMR 2005, 394
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …
Auszug aus OLG Hamburg, 17.01.2005 - 2 Wx 103/04
Dabei folgt das Landgericht der herrschenden Meinung, der auch der Senat weiterhin beipflichtet, wonach nur nachteilige optische Veränderungen beachtlich im Sinne von § 14 WEG sein können (Senat 2 Wx 101/95, 2 Wx 133/99; BGHZ 73, 196, 202; 116, 392, 396; BayObLG WE 89, 65, 66, WE 95, 125, 126; WE 97, 273).Der Senat stimmt insofern auch dem Bayerischen Obersten Landesgericht zu (WE 1997, 273, 274), das eine entsprechende Ansicht des Bundesgerichtshofs aus der Entscheidung BGHZ 116, 392 entnimmt.
Die Beurteilung der Frage im übrigen, ob ein Nachteil im Sinne von § 14 WEG vorliegt, ist in erster Linie vom Tatrichter aufgrund der von ihm festgestellten Tatsachen vorzunehmen (BayObLG WE 95, 126, 127; WE 95, 249; WuM 95, 59; BGHZ 116, 392, 396).
- BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92
Nachträgliche Balkonverglasung - zustimmungspflichtig?
Auszug aus OLG Hamburg, 17.01.2005 - 2 Wx 103/04
Nicht verkannt hat das Landgericht, dass für Baumaßnahmen, die eine optische Veränderung bewirken, allgemein gilt, dass sie zwar grundsätzlich einen Nachteil darstellen können, auf das Erfordernis einer konkreten, nach objektiven Maßstäben zu beurteilenden Beeinträchtigung gleichwohl nicht verzichtet werden kann (vgl. z.B. BayObLG WuM 1992, 563, 564 m.w.N.; 1997, 186; OLG Schleswig NJW-RR 1999, 666).Das vom Landgericht gefundene Beweisergebnis darf deshalb vom Rechtsbeschwerdegericht nicht auf sachliche Richtigkeit überprüft werden, sondern nur darauf, ob das Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht, ob ein Rechtsbegriff verkannt wurde, ob die tatsächlichen Verhältnisse ausreichend ermittelt wurden, ob die Beweiswürdigung den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen zuwider läuft, in sich widersprüchlich ist oder Teile des Beweisergebnisses unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG WuM 1992, 563, 564; WE 97, 273, 274;… Bärmann-Pick-Merle § 22 Rdz. 130).
- OLG Celle, 07.02.2003 - 4 W 208/02
Wirksamkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; …
Auszug aus OLG Hamburg, 17.01.2005 - 2 Wx 103/04
Dass auch ohne bauliche Tätigkeit im engeren Sinne und ohne Eingriff in die Bausubstanz eine bauliche Veränderung im Sinne der Vorschriften des WEG angenommen werden und eine solche durchaus in einer bloßen Änderung der Farbgebung liegen kann, steht außer Zweifel (vgl. Senat 2 Wx 133/99: Farbe und Oberflächenstruktur eines Garagentores; vgl. im übrigen z.b. KG NJW-RR 1993, 1105 sowie die als Anlage BfAG 1 eingereichte Entscheidung des OLG Celle 4 W 208/02 vom 7.2.03).
- KG, 30.11.1992 - 24 W 6947/91
Auszug aus OLG Hamburg, 17.01.2005 - 2 Wx 103/04
Dass auch ohne bauliche Tätigkeit im engeren Sinne und ohne Eingriff in die Bausubstanz eine bauliche Veränderung im Sinne der Vorschriften des WEG angenommen werden und eine solche durchaus in einer bloßen Änderung der Farbgebung liegen kann, steht außer Zweifel (vgl. Senat 2 Wx 133/99: Farbe und Oberflächenstruktur eines Garagentores; vgl. im übrigen z.b. KG NJW-RR 1993, 1105 sowie die als Anlage BfAG 1 eingereichte Entscheidung des OLG Celle 4 W 208/02 vom 7.2.03). - OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 90/98
Zustimmungspflichtige bauliche Veränderung bei Verschlechterung - Optischer …
Auszug aus OLG Hamburg, 17.01.2005 - 2 Wx 103/04
Nicht verkannt hat das Landgericht, dass für Baumaßnahmen, die eine optische Veränderung bewirken, allgemein gilt, dass sie zwar grundsätzlich einen Nachteil darstellen können, auf das Erfordernis einer konkreten, nach objektiven Maßstäben zu beurteilenden Beeinträchtigung gleichwohl nicht verzichtet werden kann (vgl. z.B. BayObLG WuM 1992, 563, 564 m.w.N.; 1997, 186; OLG Schleswig NJW-RR 1999, 666). - BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92
Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung
Auszug aus OLG Hamburg, 17.01.2005 - 2 Wx 103/04
Zu eigener Auslegung der Teilungserklärung als einer Willenskundgebung, die zur Kenntnis für jedermann bestimmt ist, ist der Senat befugt (ständige Rechtsprechung, BGHZ 121, 236, 239). - BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78
Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums
Auszug aus OLG Hamburg, 17.01.2005 - 2 Wx 103/04
Dabei folgt das Landgericht der herrschenden Meinung, der auch der Senat weiterhin beipflichtet, wonach nur nachteilige optische Veränderungen beachtlich im Sinne von § 14 WEG sein können (Senat 2 Wx 101/95, 2 Wx 133/99; BGHZ 73, 196, 202; 116, 392, 396; BayObLG WE 89, 65, 66, WE 95, 125, 126; WE 97, 273).
- LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 81/12
Wohnungseigentum: Änderung der Farbgebung der Dachunterschläge einer …
(8) Dass - wie vom Amtsgericht mit Recht angenommen - auch ohne bauliche Tätigkeit im engeren Sinne und ohne Eingriff in die Bausubstanz eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 WEG angenommen werden und eine solche durchaus in einer bloßen Änderung der Farbgebung liegen kann, steht außer Zweifel (vgl. dazu HansOLG, ZMR 2005, 394 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 09.03.2007 - 3 Wx 254/06
1. Zur Antragsweiterverfolgung eines Wohnungseigentümerbeschlusses bei …
Ausgeschlossen ist grundsätzlich neuer Tatsachenvortrag (OLG Hamburg ZMR 2005, 394;… Abramenko in Riecke/Schmid WEG 2005 § 45 Rdz. 24), sofern dieser nicht ohne weitere Tatsachenermittlung feststeht (BayObLG WuM 1999, 127).